Dokumente

An-Um-Abmeldetermine für den Musikunterricht: bis 15. Mai und bis 15. November 
(ausgenommen Erwachsenenkurse und -unterricht)

Umfrage bei Anmeldung:

Klick

Umfrage bei Abmeldung:
  Klick

Anmelden / Eintritt

Schuljahr / Semester
Die Gliederung des Schuljahres in Schul- und Ferienzeit entspricht den Regelungen der übrigen öffentlichen Schulen des Kantons Basellandschaft.
An sämtlichen vom Bildungs-, Kultur- und Sportdepartement als schulfrei erklärten Tagen fällt der Unterricht an der Musikschule aus. Das Schuljahr der AMS besteht aus zwei Semestern.
Das Herbstsemester dauert von Mitte August (1. Schulwoche nach den Sommerferien) bis Mitte Januar.
Das Frühlingssemester dauert von Mitte Januar bis zu den Sommerferien.

Anmeldung
Anmeldungen werden während des ganzen Jahres entgegengenommen. Sie werden auf Beginn des kommenden Semesters bearbeitet. Anmeldungen von Schüler/innen unter 18 Jahren müssen von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Der späteste Anmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular der AMS zu verwenden.
Eine schriftliche Anmeldung gilt als Vertrag und kann nur unter den für die Abmeldung geltenden Bedingungen aufgelöst werden.

Unterrichtsdauer
Aus pädagogischen Gründen wird für neu eintretende Schülerinnen und Schüler eine Lektionsdauer von 40 Minuten empfohlen. Selbstverständlich können Sie aber auch mit einer 25-Minutenlektion beginnen. Verlängerungen, sowie Verkürzungen der Unterrichtszeit sind jeweils zu den Ummeldeterminen vom 15. Mai und 15. November möglich.

Lehrer:innenwunsch
Es können bei der Anmeldung für den Instrumentalunterricht Lehrer/innenwünsche geäussert werden. Wenn die Umstände es zulassen, werden sie berücksichtigt.

Lehrer:innenwechsel
Ein Wechsel der Lehrperson auf Beginn eines neuen Semesters ist in begründeten Fällen und mit der Einwilligung der Schulleitung möglich. Es muss vorgängig ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Lehrperson stattgefunden haben. Die Termine für Umteilungswünsche richten sich nach den An- und Abmeldeterminen der AMS.

Abmelden / Austritt
Beim Austritt muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
Abmeldungen treten auf Ende des laufenden Semesters in Kraft. Sie werden bei Schüler/innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Abmeldung ist ebenfalls von der Lehrperson zu unterschreiben. Das entsprechende Formular ist oben als PDF.
Der Abmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Wird der Abmeldetermin um mehr als eine Woche überzogen, wird den Erziehungsberechtigten ein Betrag von CHF 60.- für die notwendigen Umtriebe verrechnet. Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen vor den Sommerferien (für das Herbstsemester) oder später als eine Woche vor den Weihnachtsferien (für das Frühlingssemester), so muss das volle Kursgeld bezahlt werden. Das Schulgeld ist in jedem Fall geschuldet, auch dann, wenn der Unterricht nicht besucht wird.